Hier kommt unsere Hilfe an

Niemand sollte in so einem fortschrittlichen Staat wie Deutschland hungern müssen. Dennoch gibt es immer wieder Menschen, für die es nicht selbstverständlich ist, jeden Tag eine Mahlzeit zu bekommen. Die Gründe dazu sind sehr verschieden. Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Niedriglöhne sorgen dafür, dass sich nicht jeder die Nahrung leisten kann, die gebraucht wird. Aber auch Alleinerziehende, Menschen in Ausbildung, Rentner und Flüchtlinge sind immer mehr von Armut bedroht.

Die Siegener Tafel versucht trotz geringen Einkommens unserer Gäste dafür zu sorgen, dass auch eine ausgewogene Ernährung stattfinden kann. So versuchen wir neben Brot und Molkereiprodukten auch sehr viel Obst und Gemüse an die Menschen zu verteilen. Auf diese Weise möchten wir gewährleisten, dass sich jeder Mensch eine gesunde Ernährung leisten kann.

Damit die Lebensmittel auch für die Bedürftigen ausreichen, wurden die Einkommensgrenzen nach §85 SGB XII festgelegt. Dazu wird die 85% Grenze genutzt.

Bitte bringen Sie zur Anmeldung unbedingt einen Nachweis über Ihr Einkommen mit.

Bürozeiten

Montags und Mittwochs: 8.00 Uhr bis 14.30 Uhr
Dienstag und Donnerstags: 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitags und Samstags geschlossen

Ausgabetage

Dienstags und Donnerstags ab 13.30 Uhr

Haushalts­struktur Einkommens­grenze in €
Allein­stehende 1.332
Allein­erziehende Einkommens­grenze in €
1 Kind unter 18 Jahren 1.770
2 Kindern unter 18 Jahren 2.216
3 Kindern unter 18 Jahren 2.666
4 Kindern unter 18 Jahren 3.116
5 Kindern unter 18 Jahren 3.563
6 Kindern unter 18 Jahren 4.010
Ehepaare Einkommens­grenze in €
unter 60 Jahre 1.739
über 60 Jahre 1.802
Ehepaare mit Einkommens­grenze in €
1 Kind unter 18 Jahren 2.185
2 Kindern unter 18 Jahren 2.635
3 Kindern unter 18 Jahren 3.085
4 Kindern unter 18 Jahren 3.532
5 Kindern unter 18 Jahren 3.979
6 Kindern unter 18 Jahren 4.426