Hier kommt unsere Hilfe an
Niemand sollte in so einem fortschrittlichen Staat wie Deutschland hungern müssen. Dennoch gibt es immer wieder Menschen, für die es nicht selbstverständlich ist, jeden Tag eine Mahlzeit zu bekommen. Die Gründe dazu sind sehr verschieden. Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Niedriglöhne sorgen dafür, dass sich nicht jeder die Nahrung leisten kann, die gebraucht wird. Aber auch Alleinerziehende, Menschen in Ausbildung, Rentner und Flüchtlinge sind immer mehr von Armut bedroht.
Die Siegener Tafel versucht trotz geringen Einkommens unserer Gäste dafür zu sorgen, dass auch eine ausgewogene Ernährung stattfinden kann. So versuchen wir neben Brot und Molkereiprodukten auch sehr viel Obst und Gemüse an die Menschen zu verteilen. Auf diese Weise möchten wir gewährleisten, dass sich jeder Mensch eine gesunde Ernährung leisten kann.
Damit die Lebensmittel auch für die Bedürftigen ausreichen, wurden die Einkommensgrenzen nach §85 SGB XII festgelegt. Dazu wird die 85% Grenze genutzt.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung unbedingt einen Nachweis über Ihr Einkommen mit.
Bürozeiten
Montags und Mittwochs: 8.00 Uhr bis 14.30 Uhr
Dienstag und Donnerstags: 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitags und Samstags geschlossen
Ausgabetage
Dienstags und Donnerstags ab 13.30 Uhr
Haushaltsstruktur | Einkommensgrenze in € |
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Alleinstehende | 1.332 |
Alleinerziehende | Einkommensgrenze in € |
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1 Kind unter 18 Jahren | 1.770 |
2 Kindern unter 18 Jahren | 2.216 |
3 Kindern unter 18 Jahren | 2.666 |
4 Kindern unter 18 Jahren | 3.116 |
5 Kindern unter 18 Jahren | 3.563 |
6 Kindern unter 18 Jahren | 4.010 |
Ehepaare | Einkommensgrenze in € |
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unter 60 Jahre | 1.739 |
über 60 Jahre | 1.802 |
Ehepaare mit | Einkommensgrenze in € |
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1 Kind unter 18 Jahren | 2.185 |
2 Kindern unter 18 Jahren | 2.635 |
3 Kindern unter 18 Jahren | 3.085 |
4 Kindern unter 18 Jahren | 3.532 |
5 Kindern unter 18 Jahren | 3.979 |
6 Kindern unter 18 Jahren | 4.426 |